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Ganz praktisch und schnell gesagt: Gehe in den Downloadbereich, lade dir dort den Mitgliedsantrag sowie die Satzung und das ManiFASTfest zum Selbststudium herunter. Fülle dann den Antrag vollständig aus, unterschreibe und übersende ihn an den Vorstand per E-Mail: mitglied-werden@kiez-genossinnen.de ODER bringe ihn direkt zum Briefkasten der Genossenschaft ODER gib ihn im Kiez-Eck einfach an der Bar ab. Beides findest du in der Ruhlaer Str. 19 in Eberswalde. Unter der oben genannten E-Mail-Adresse kannst du aber auch erst mal mit uns in Kontakt treten z.B. zu Fragen der Mitgliedschaft und dir im Anschluss die erforderlichen Dokumente zusenden lassen.

Im Anschluss wird sich der Vorstand bei dir melden und einen Termin mit dir vereinbaren – wir sollten uns ja erst mal kennenlernen bevor wir uns aneinander binden. Bei diesem lockeren Gespräch wird dir die Genossenschaft vorgestellt – wir schauen, was wir jeweils für Vorstellungen und Möglichkeiten haben, wie du dich einbringen kannst und wie aber auch nicht (dies gilt hauptsächlich für investierende Mitglieder) und natürlich, was es dir bringen kann, Mitglied unserer Genossenschaft zu werden. Verläuft dieses erste Kennenlernen für beide Seiten gut, geht dein Antrag in eine Vorstandssitzung und bei potentiellen investierenden Mitgliedern zusätzlich in eine Aufsichtsratssitzung zur Abstimmung. Das dann hoffentlich positive Ergebnis bekommst du schriftlich per E-Mail, und wir können dich als Teil unserer Genossenschaft begrüßen.


Nach unserer Satzung unterscheiden wir Mitglieder und investierende Mitglieder. Beide Mitgliedsarten haben ihre Vor- und Nachteile über die du dich unbedingt informieren solltest, z.B. in unserer Satzung. Als erster Überblick hilft vielleicht auch nachfolgende Auflistung. Mitglieder können NUR natürliche Personen werden. Investierende Mitglieder hingegen können zusätzlich Personengesellschaften (wie z.B. eine GbR) und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts – auch hier mal ein Beispiel: ein Verein ist eine juristische Personen des privaten Rechts – werden. Egal für welche Mitgliedschaft du dich entscheidest: Wir nehmen nur Menschen auf, die sich mit unseren Werten & Normen identifizieren.

Motivation: Du möchtest dich aktiv bei uns einbringen und mitmachen, z.B. diverse Veranstaltungen organisieren oder Barschichten übernehmen oder die Räume mit Leben füllen oder du hast noch ganz andere Vorstellungen – dann wärst du hier richtig. Natürlich profitierst du auch vom wirtschaftlichen Erfolg des Geschäftsbetriebs.

Voraussetzungen: Nur natürliche Personen können Mitglied werden.

Vor- und Nachteile: Diese hängen ganz von deiner Perspektive ab: Während die eine Person die aktive Mitgestaltung wünscht, ist es für eine andere eine Belastung. Es gibt allerdings auch ganz klare Vorteile – zum einem kannst du mitbestimmen, soll heißen, du hast bei der Generalversammlung ein Stimmrecht – z.B. bei der Wahl des Aufsichtsrates oder der Verwendung des Jahresüberschusses oder der Deckung eines Jahresfehlbetrages. Zum anderen kannst du von der sogenannten genossenschaftlichen Rückvergütung zusätzlich profitieren. Sie ist eine Form der Verteilung des Jahresgewinnes an die Mitglieder und abhängig vom Umsatz, den die Genossenschaft aus dem Geschäft mit ihren Mitgliedern erzielt hat.

Motivation: Du bist nicht vor Ort oder deine Zeit- und Lebensplanung lassen eine aktive Mitgestaltung der Genossenschaft nicht zu, du möchtest aber bei der Finanzierung der Genossenschaft unterstützend wirken und vom wirtschaftlichen Erfolg des Geschäftsbetriebs finanziell profitieren – dann wärst du hier richtig.

Voraussetzungen: Natürliche Personen, Personengesellschaften und Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts können Mitglied werden.

Vor- und Nachteile: Diese hängen auch hier von deiner Perspektive ab: Während für die eine Person aktive Mitgestaltung belastend ist, ist genau das für andere die Motivation. Es gibt allerdings ganz klare Nachteile – zum einen darfst du Leistungen, die explizit für die Genossenschaft ausgelegt sind, nicht nutzen. Zum anderen hast du bei der Generalversammlung kein Stimmrecht. Also gilt es ganz persönlich abzuwägen!


Mit deiner Aufnahme in die Genossenschaft verpflichtest du dich, die von dir übernommenen Geschäftsanteile (GA) sowie ein Eintrittsgeld von EUR 30 auf unser Konto einzuzahlen. Ein Geschäftsanteil kostet EUR 200. Davon musst du bei Aufnahme mindestens zwei übernehmen – in Summe kannst du also für EUR 430 (2 GA plus Eintrittsgeld) bei uns Mitglied werden. Du kannst aber natürlich auch gleich mehr Geschäftsanteile kaufen, aber nicht unbegrenzt:
Maximal kannst du 25 Anteile à EUR 200 erwerben – das wären in Summe dann EUR 5.000. Wie viele Anteile du bei Aufnahme übernehmen möchtest, ist zum Schluss deine Entscheidung. Kleiner Tipp: Der größte Teil unserer Genoss:innen hat mit zwei Anteilen begonnen und einige haben dann je nach persönlichem Wunsch ihre Anteile weiter erhöht, denn mit Zustimmung des Vorstands und bei investierenden Mitgliedern auch des Aufsichtsrates, kann man sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Übrigens: Eine Nachschusspflicht, also eine Verpflichtung, bestimmte nachträglich auftretende Verbindlichkeiten zu begleichen, gibt es nicht bei uns!

Nun kann es aber auch vorkommen, dass man wieder einige oder alle Geschäftsanteile loswerden möchte. Aber Achtung! Wenn du alle Geschäftsanteile, also dein Geschäftsguthaben, veräußerst, endet auch deine Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Prinzipiell gibt es einen relativ schnellen Weg und einen meist deutlich längeren Weg. In der schnellen Variante kannst du alle oder nur Teile deines Geschäftsguthabens an vorhandene oder zukünftige Genoss:innen übertragen. Dieses bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Bei der längeren Variante kündigst du alle bzw. nur Teile deines Geschäftsguthabens zum Ende des Geschäftsjahres (31. Dezember) mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren.

Geschäftsanteil (GA)
1 GA = EUR 200
Mindestanteil
2 GA = EUR 400
Maximalanteil
25 GA = EUR 5.000
+ Eintrittsgeld = EUR 30

Schnelle Variante:
Übertragung deiner Geschäftsanteile (ganz oder teilweise) an andere Genoss:innen bzw. an zukünftige Genoss:innen mit Zustimmung des Vorstandes
Längere Variante:
Kündigung deiner Geschäftsanteile (ganz oder teilweise) zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Frist von 2 Jahren

Investierendes Mitglied:
bis max. 25 GA = EUR 5.000 auf Antrag beim Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates
Mitglied:
bis max. 25 GA = EUR 5.000 auf Antrag beim Vorstand


Alle deine Rechte und Pflichten findest du in unserer Satzung – anbei aber hier mal ein paar Beispiele.

Als Mitglied hast du das Recht der Nutzung des Kiez-Ecks – soll heißen, der Nutzung der Einrichtungen, z.B. auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten, sowie der Leistungen der Genossenschaft.

Du hast das Recht der aktiven Mitgestaltung unserer Genossenschaft – hierbei gilt: alles, was uns nach vorne bringt, wobei Raum und Umfang frei wählbar sind.

Weiterhin hast du das Recht der Teilnahme an den Generalversammlungen (Beratungen, Abstimmungen und Wahlen).
Apropos Generalversammlung – dort hast du EINE Stimme, unabhängig der Anzahl deiner Geschäftsanteile.

Mit einem Zehntel der Mitglieder hast du zudem das Recht, z.B. die Einberufung einer Generalversammlung zu verlangen.

Und zu guter Letzt hast du natürlich das Recht an den satzungsgemäßen Ausschüttungen teilzunehmen.

Hauptsächlich hast du die Pflicht, das genossenschaftliche Unternehmen nach Kräften zu unterstützen und die Interessen der Genossenschaft in jeder Weise zu fördern. Dazu gehört auf alle Fälle die aktive Mitgestaltung der Genossenschaft, sei es in der Mitarbeit in diversen AGs, der Übernahme bestimmter z.T. regelmäßiger Aufgaben oder im Wechsel deiner Sichtweise von vor – hinter den Tresen. Auch hier sind Raum und Umfang frei wählbar – wichtig ist nur, dass du dich engagierst!

Weiterhin hast du die Pflicht, den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Organe der Genossenschaft (Generalversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand) nachzukommen und diese auszuführen.

Wenn sich deine Anschrift oder deine E-Mail- Adresse ändern sollte, hast du die Pflicht, dieses dem Vorstand innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.

Wie weiter oben schon erwähnt, ist es deine Pflicht, die auf deine gewählten Geschäftsanteile vorgeschriebenen Einzahlungen
sowie bei Eintritt in die Genossenschaft das festgelegte Eintrittsgeld zu zahlen.

Eine ganz wichtige Pflicht, aber auch eine Selbstverständlichkeit, ist dich gemäß der jeweils aktuellen Version des ManiFASTfests zu verhalten und dich mit den Werten und Normen der Genossenschaft (siehe Präambel) zu identifizieren.


Auch wenn wir alle wollen, dass die folgenden Punkte nicht eintreten, müssen sie vollständigkeitshalber auch benannt werden. Du kannst über folgende Wege deine Mitgliedschaft in der Genossenschaft beenden oder sogar verlieren:

  • durch Kündigung der Mitgliedschaft,
  • durch Übertragung des Geschäftsguthabens,
  • durch Tod,
  • durch Insolvenz,
  • durch Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft oder
  • über einen Ausschluss.

Wenn du noch mehr Informationen benötigst, wende dich gern an den Vorstand per E-Mail: mitglied-werden@kiez-genossinnen.de